Übernahme EU-Vertreter
Wir sind innerhalb der EU ihre Anlaufstelle.Sie bieten als Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte in der Europäischen Union an oder verarbeiten personenbezogene Daten von EU-Bürgern? Sie haben keinen Unternehmenssitz in der EU? Dann benötigen Sie nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen EU-Vertreter. Dieser Vertreter in der Union ist die Anlaufstelle für alle Fragen zum Datenschutz von EU-Bürgern sowie der Kontakt für Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
EU-Vertreter zum Festpreis
Die von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben Funktion des EU-Vertreters übernehmen wir gerne für Sie. Auch stehen wir Ihnen für eine weitergehende Unterstützung gerne zur Verfügung.
Übernahme EU-Vertreter
Wir sind innerhalb der EU ihre Anlaufstelle.Prüfung und Weiterleitung
Wir prüfen und leiten eingehende Anfragen von Behörden uind Betroffenen an Sie weiter.
Betroffene und Behörden
Gemeinsam mit Ihnen wird ein Prozess etabliert, damit Sie innerhalb der vorgeschrieben Frist reagieren können.
Post- und E-Mail Adresse
Wir stellen den Empfang per Post und durch eine eigene E-Mail Adresse sicher.
Erfahrung und Internationalität
Wir kommunizeren in vier Sprachen
Wir sprechen Deutsch Englisch Französisch und Spanisch. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
Expertise im Datenschutztrecht
Wir beraten Unternehmen jeder Größenordnung zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen (Aufbau einer Datenschutzorganisation, internationale Datentransfers, Konzerndatenschutz, sowie Marketing).
Unser Angebot
Wir übersenden Ihnen die Vertragsunterlagen innerhalb einer Stunde. Sobald wir die Verträge von Ihnen unterzeichnet bekommen, garantieren wir die Einrichtung innerhalb eines Werktages.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne. Bitte rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.
Unsere Kosten sind transparent und werden monatlich, halbjährlich oder jährlich abgerechnet.
59,- €/monatlich
Die wichtigsten Fragem zum EU-Vertreter
Wer braucht in der EU einen Vertreter?
Wer als Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, um seine Waren oder Diensleistungen innerhalb der EU anzubieten, benötigt nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO einen Vertreter.
Gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht?
Eine Ausnahme sieht Art. 27 Abs. 2 DSGVO vor. Hiernach kann von einer Bestellung abgesehen werden, wenn die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt (dies wird selten der Fall sein), nicht in größerem Umfang besonderes schützenswerte Daten bearbeitet werden und die Datenverarbeitung nur geringe Datenschutzrisiken birgt.
Welche Aufgaben hat der EU-Vertreter?
Der Vertreter ist Anlaufstelle für Betroffene und Behörden in allen Fragen zur Datenverarbeitung. Diese Vertretung gilt z. B. für die Rechte der Betroffenen (Kapitel III DSGVO) und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Haftet der EU-Vertreter?
Durch die Benennung eines Vertreters in der Union wird die Verantwortung und Haftung des im Drittland ansässigen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU weder verringert oder ausgeschlossen. Diese bleiben demnach für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Durchführung der Verarbeitung verantwortlich.